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Das Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz

Ein Lichtblick für Menschenrechte entlang globaler Lieferketten

|  Darlene Schwabroch

Junge trägt schwere Tasche mit Ware

Nein, du hast dich leider nicht verlesen, und nein, wir haben uns auch nicht aus Versehen vertippt. Dieses monströs lange Wort lautet wirklich Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und könnte für dein Unternehmen schon bald wichtiger sein, als es dir aktuell klar ist. Deshalb wollen wir dir in diesem Blog aufzeigen, was es damit eigentlich auf sich hat.


First things first

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschreibt das Gesetz als ein „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.“ Klingt erst einmal völlig logisch, oder? Denn warum sollten Menschenrechte verletzt werden, wenn wir eine Tasse Kaffee mit Freunden trinken möchten? Weshalb sollten Menschen darunter leiden, dass wir ein neues Paar Sportschuhe kaufen?

Erschreckenderweise ist leider genau das viel zu häufig der Fall: Millionen von Menschen weltweit arbeiten unter ausbeuterischen Bedingungen und sind der Kinder- und Zwangsarbeit schutzlos ausgesetzt. Mehr als 79 Millionen Kinder fallen der Tatsache zum Opfer, dass grundlegende Menschenrechtsstandards entlang globalen Lieferketten bisher nicht eingehalten werden können. Und das im 21. Jahrhundert!

Schöne globale Welt – aber zu welchem Preis?

Ja, die globalisierte Welt, in der wir leben, ist Segen und Fluch zugleich. Ganze 80% des Welthandels sind auf globale Wertschöpfungsketten zurückzuführen: Wir tauschen Waren und Dienstleistungen über Ländergrenzen hinweg und mit der ganzen Welt aus, und genießen dadurch nahezu unendlichen Zugang zu transkontinentalen Rohstoffen, Technologien und Lebensmitteln. Gleichzeitig haben wir Konsumgewohnheiten und Produktionstechniken normalisiert, die weder sozialverträglich sind noch im Einklang mit dem Verständnis planetarer Grenzen dauerhaft funktionieren werden.

Diese durch den globalen Handel hervorgerufenen Missstände sollen künftig vermieden werden, und hier kommt wieder unser 36-Buchstaben-langer-Freund zum Einsatz: Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz. Tada! Bereit, mit mir ans Eingemachte zu gehen?

Die Forderungen im Klartext

Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz beruht auf der Voraussetzung, dass jedes Unternehmen, dass am globalen Markt mitspielt, gewissen Sorgfalten unterliegt. Die Erfüllung dieser Sorgfalten entlang globaler Strukturen soll mit Inkrafttreten des Gesetzes ab Januar 2023 ein für alle Mal sichergestellt werden. Dann könnten wir (hoffentlich) Kaffee trinken und Schuhe kaufen, ohne uns Gedanken über die Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette machen zu müssen.

Bei der Lieferkette sind übrigens alle Schritte im In- und Ausland gemeint, die es zur Herstellung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen braucht. Im Normalfall sieht eine typische Lieferkette so oder so ähnlich aus:

Icons entlang der Lieferkette

Diese Lieferkette kann teilweise mehrere Monate und sogar Jahre dauern und birgt viel Potenzial für Intransparenz, Korruption und Ausbeutung.

Dagegen möchte das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz vorgehen und hat dafür folgende Forderungen für Unternehmen ganz konkret aufgestellt:

1) Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
2) Durchführung einer Risikoanalyse zur Ermittlung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
3) Einführung eines Risikomanagements zur Eliminierung potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
4) Einrichten eines Beschwerdemanagements
5) Einführung eines transparenten, öffentlichen Berichtswesens

Die Einhaltung dieser Forderungen sollen Menschen- und Umweltrechtsverletzungen auf der ganzen Welt vermeiden.

Bedeutet das also, dass eine Geschäftsbeziehung dann abgebrochen werden muss, wenn mindestens einer der oben genannten Forderungen nicht eingehalten wird? Jain. Bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eines Lieferpartners wird das wohl oder übel die einzig schlaue Lösung sein. Und wenn wir ganz ehrlich sind, möchte doch niemand von uns Produkte beziehen oder konsumieren, bei deren Wertschöpfung Menschenleben missachtet werden. Dennoch sei ein Abbruch von Geschäftsbeziehungen laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nicht der Sinn und Zweck des neuen Gesetzes. Viel mehr ginge es darum, Menschenrechtsschutz in Zulieferbetrieben dauerhaft zu verbessern. Dafür wird es auch Unterstützungsangebote der Bundesregierung geben.

Mein Fazit

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat zwar einen schrecklich langen Namen, ist aber eine sehr sinnige und längst überfällige Maßnahme, um für mehr Gerechtigkeit auf unserer Welt zu sorgen. Ich finde es schade, dass insbesondere große Konzerne erst durch Reglementierung, Kontrolle und Bußgelddrohungen ins Machen kommen und ihr bisheriges Handeln überdenken – aber ich schätze, es ist ein klassischer Fall von „der Zweck heiligt alle Mittel“.

Betriebe in der Hospitality Branche sind ebenfalls verantwortlich dafür, transparente und menschenwürdige Lieferketten zu versichern und bekommen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz wertvolle Impulse für die Umsetzung im eigenen Betrieb und mit direkten Zulieferpartnern.

Klar ist, dass bei der Auswahl von Lieferanten künftig nicht nur auf die Qualität von Produkten und Dienstleistungen Wert gelegt werden muss, sondern auch auf die Art und Weise, wie die Güter erzeugt werden. Touristische Akteure werden ihr Bewusstsein dafür verschärfen, von wem sie ihre Ware beziehen, wie diese hergestellt wird und wie es den Menschen innerhalb der Wertschöpfungskette dabei ergeht.
Das ist wesentlicher Bestandteil einer ganzheitlichen und authentischen nachhaltigen Ausrichtung und ein unabdingbarer Schritt, um im Kampf gegen die Gerechtigkeitskrise und die Klimakrise einen Schritt nach vorn zu machen.

Mann trägt schwere Ware
Dampfschiff auf dem Meer
Männer stehen vor Baum