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GreenSign Hotel

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Angaben zum Betrieb

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Vertragspartner

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Pakete & Preise

Paketauswahl(erforderlich)
  • Laufzeit: 3 Jahre
  • zzgl. Auditgebühr (einmalig während der Laufzeit) 1.950,00 EUR inkl. Auditbericht
  • zzgl. Reisekosten Auditor nach Aufwand
  • zzgl. Mehrwertsteuer

Bedingungen

  • Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der geltenden gesetzlichen USt von derzeit 19 %.
  • Mit der Unterzeichnung des Auftrages beauftragt der Auftraggeber GreenSign mit der Zertifizierung GreenSign Hotel) Gegenstand der Zertifizierung sind die Nachhaltigkeitsleistungen des vom Auftraggeber betriebenen Hotelbetriebs. Alle Vertragsbedingungen ergeben sich aus den nachfolgenden Auftragsbedingungen und aus den diesem Auftrag beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GreenSign Institut GmbH, die auch unter www.greensign.de/agb einsehbar sind.
  • Mit der Erteilung des Auftrags beginnt der Zertifizierungszyklus, der aus einer Selbstauskunft über ein GreenSign-Onlinetool (nachfolgend Onlinetool), eine vorläufige Zertifizierungseinschätzung nach Selbstauskunft, einem nachfolgenden Audit und der Zertifizierungsentscheidung nebst Zertifikatserteilung sowie der Zertifikatsgültigkeitsdauer von maximal 3 Jahren nach Zertifizierungsentscheidung längstens 3 Jahre nach Erteilung des Auftrags besteht.
  • Der Auftraggeber erhält innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Auftragserteilung zum Zweck der Selbstauskunft Zugang zum Onlinetool. Der Auftraggeber wird über das Onlinetool durch den Zertifizierungsprozess geführt. Nach Abschluss der Selbstauskunft durch den Auftraggeber und Übermittlung der durch die Selbstauskunft erfassten Daten erhält der Auftraggeber eine vorläufige Zertifizierungseinschätzung.
  • Damit eine Zertifizierungsentscheidung getroffen und ein Zertifikat erteilt werden kann, bedarf es einer Überprüfung der Selbstauskunft durch ein Audit. Dieses Audit führt GreenSign, sofern berechnete Lizenzgebühren gezahlt sind, innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Selbstauskunftsprozesses durch. Der Ablauf des Audits und die damit verbundenen Mitwirkungspflichten ergeben sich aus den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zur Überwachung der unverändert erfüllten Kriterien der Selbstauskunft führt GreenSign jährlich ein Überwachungsaudit durch, das auch remote erfolgen kann. Die damit verbundenen Mitwirkungspflichten ergeben sich ebenfalls aus den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern weitere Überprüfungen aufgrund eingehender Beschwerden, gemeldeter zertifizierungsentscheidungserheblicher Änderungen oder Ähnlichem notwendig werden und ein Audit erfordern, sind die Auditleistungen vom Auftraggeber zu tragen. Für außerordentliche Audithandlungen werden EUR 180,-- je Stunde sowie für Reisezeiten EUR 90,-- je Stunde berechnet.
  • Der Auftraggeber bzw. je nach Festlegung im Auftrag der vom Auftraggeber geführte Betrieb erhält, wenn er die Zertifizierungsbedingungen erfüllt hat, über die Zertifizierung ein Zertifikat, einen Auditbericht sowie ein Schild zum Aushang. Das von GreenSign vergebene Zertifikat ist EU-markenrechtlich (Nr. 018895608 vom 26. Dezember 2023) geschützt. Der Auftraggeber hat das Recht, das Zertifikat für sich in seinem Betrieb zur Innen- und Außenwerbung, auf dem Geschäftspapier und für weitere Werbemaßnahmen auf eigene Rechnung für die Dauer der Zertifizierungsgültigkeit gegen Zahlung der vereinbarten, jährlich berechneten Lizenzgebühren zu nutzen. Das Recht zur Nutzung der Zertifizierung besteht nur für die bewerteten Zertifizierungsmerkmale und die bewerteten Betriebe und/oder Betriebsteile. Näheres regelt die Nutzungsvereinbarung von Zeichen der GreenSign Institut GmbH. Nach Ablauf des Zertifizierungszyklus verlängert sich dieser Vertrag automatisch um einen weiteren Zertifizierungszyklus, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit mindestens in Textform gekündigt wird. Mit der Verlängerung beginnt ein neuer Zertifizierungszyklus wie oben beschrieben. Abweichend von den Regelungen des ersten Zertifizierungszyklus erhält der Auftraggeber spätestens 5 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit Zugang zum Onlinetool. Die insoweit für den neuen Zertifizierungszyklus anfallenden Vergütungen und Lizenzgebühren richten sich nach der von GreenSign auf der Website zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung veröffentlichen Preisliste.
  • Mit Übermittlung der Zugangsdaten für das Onlinetool wird die Lizenzgebühr für die Bereitstellung/Nutzung des Onlinetools sowie für das zu erteilende Zertifikat für das erste Jahr fällig und mit der ersten Jahresrechnung in Rechnung gestellt. Die Lizenzgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Rechnung zur Zahlung fällig und nicht abhängig davon, ob und wann der Auftraggeber die Selbstauskunft durchführt. Dies gilt auch für die nachfolgenden Lizenzgebühren, die jeweils jährlich in Rechnung gestellt werden. Lizenzgebühren für die Bereitstellung/Nutzung des Onlinetool bei einer Rezertifizierung sind für den Zeitraum abgegolten, für den Lizenzgebühren für den vorherigen Zertifizierungszyklus berechnet sind. Für die Durchführung des Audits und der danach folgenden Überwachungsaudits berechnet GreenSign eine Auditgebühr für einem Zertifizierungszyklus. Reisezeiten des Auditors gelten bis zu vier Stunden (An- und Abreise) als abgegolten. Im Rahmen von Audits anfallende Reisezeiten über vier Stunden werden mit EUR 90,--/Stunde sowie die für den Auditor zur Durchführung des Audits anfallenden Reisekosten (Verpflegungsmehraufwand gemäß steuerlich geltenden Sätzen, anfallende Übernachtungs- und Fahrtkosten) werden nach Aufwand, mindestens jedoch EUR 50,00 berechnet. Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt dem Auditor vorbehalten. Für die Bahn gilt 1. Klasse in allen Zugarten. Bei Fahrten mit eigenem PKW werden EUR 0,70 je gefahrenem Kilometer abgerechnet. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin ab, ist er verpflichtet, die bereits ausgelösten und nicht erstattbaren Reisekosten zu ersetzen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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